Wichtiger Hinweis zu Meisterschaften u9
In diesem Jahr finden erstmals eine Meisterschaftsrunden in der Altersklasse u9 statt. Bei diesen Wettkämpfen sind auch Judokas startberechtigt, die nach der neuen Graduierungsordnung den 8. Kyu besitzen. Zum Schutz der Athletinnen und Athleten hat das Präsidium des Württembergischen Judo-Verbands beschlossen, den folgenden Hinweis in die Wettkampfordnung sowie in die jeweiligen Ausschreibungen aufzunehmen:
Die Vereine sind vor der Meldung selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass gemeldete Athleten/innen mit dem 8. Kyu über die notwendigen Grundfertigkeiten für eine Wettkampfteilnahme verfügen. Dazu zählen unter anderem sichere Falltechniken, das sichere Geworfenwerden und Werfen, ein grundlegendes Regelverständnis sowie weitere wettkampfrelevante Fähigkeiten. Mit der Meldung versichert der Verein ausdrücklich, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Darüber hinaus behält sich der sportliche Leiter vor, Athleten/innen mit dem 8. Kyu aus dem Wettkampf zu nehmen, sofern festgestellt wird, dass sie nicht wettkampftauglich sind.
Wir bitten alle Vereine und Trainer/innen, diese Regelung bei den kommenden SW EM u9 am Sonntag, den 01.02.2026, sowie bei den NW EM u9 am Samstag, den 07.02.2026 in Heilbronn zu beachten.
Im Anhang sind die angepasste WJV-Wettkampfordnung (Änderungen rot markiert) und die abgeänderten Ausschreibungen für die NW & SW EM u9 beigefügt.