der WJV

Kinder- und Jugendschutz

Erweitertes Führungszeugnis

Der Württembergische Judo-Verband ist sich der Verantwortung gegenüber seiner Schutzbefohlenen bewusst und erfüllt als Träger der freien Jugendhilfe alle gesetzlichen Vorgaben, die im Zusammenhang mit Kinder- und Jugendschutz stehen. Daher verpflichtet er sich gem. §72aSGB VIII / Bundeskinderschutzgesetz, keine ehren-, neben- und hauptamtlichen Personen im Kinder- und Jugendbereich zu beschäftigen, die einschlägig vorbestraft sind.

Auf Grund dessen fordert der WJV von jedem*jeder Verantwortlichen (Trainer*in, Übungsleiter*in, Referenten*in, etc.), der*die im Kinder- und Jugendbereich tätig ist, vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen (alle 3 Jahre) ein polizeilich erweitertes Führungszeugnis ein. Hierzu erhalten Ehrenamtliche einen schriftlichen Antrag zur Gebührenbefreiung bei der zuständigen Meldebehörde (siehe Anlage/Download).

Das polizeilich erweiterte Führungszeugnis darf zum Zeitpunkt der Vorlage maximal drei Monate alt sein. Danach ist es in einem Abstand von 3 Jahren erneut vorzulegen.

Bei einem spontanen, kurzfristigen bzw. einmaligen Einsatz, bei der die Vorlage eines polizeilich erweiterten Führungszeugnisses nicht möglich ist, ist der Ehrenkodex als Selbtsverpflichtungserklärung bzw. als Übergangslösung zusammen mit dem Verhaltenskodex zu unterzeichnen.

Die Übergangslösung bis zur Vorlage eines polizeilich erweiterten Führungszeugnisses hält für eine Dauer von max. 4 Wochen an.

Das Führungszeugnis kann beim jeweiligen Bürgerservice in Eurer Stadt/Gemeinde beantragt werden.